Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) 

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen 
basieren auf dem deutschen Reisevertragsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) insbesondere der §§ 651a ff. BGB. Ferner werden die Besonderheiten, Umstände und ortsüblichen Verhältnisse von Natur- und Erlebnisreisen mit Abenteuercharakter miteinbezogen. 

1. Anmeldung

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter Turtle Tours - Adventure Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Turtle Tours - Adventure Travel  zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Turtle Tours -  Adventure Travel  vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Turtle Tours - Adventure Travel .

3. Mindestteilnehmerzahl

Turtle Tours -Adventure Travel behält sich vor, eine Gruppenreise abzusagen, falls weniger als die notwendige Mindestteilnehmerzahl gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall  4 Wochen vor Fahrtantritt umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen , Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Turtle Tours - Adventure Travel ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Turtle Tours - Adventure Travel nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt oder er kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Turtle Tours - Adventure Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Turtle Tours - Adventure Travel kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Turtle Tours - Adventure Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei Turtle Tours - Adventure Travel . In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von  150,- € berechnet.

Im übrigen stehen Turtle Tours - Adventure Travel  im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
* bis 29 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 150,- € Bearbeitungsgebühr pro Person
* von 28 bis 14 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
* von 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
* ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80 %
* am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Turtle Tours - Adventure Travel  nicht nachweist, daß der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Turtle Tours -  Adventure Travel einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Turtle Tours Adventure Travel zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Turtle Tours - Adventure Travel den vollen Vergütungsanspruch. Eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Turtle Tours - Adventure Travel von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

6. Außergewöhnliche Umstände, Verspätung, Sonderkosten

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Turtle Tours - Adventure Travel als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Turtle Tours - Adventure Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Turtle Tours  - Adventure Travel ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.  

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen ( zum Beispiel Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Reise entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr von einer Reise, zum Beispiel Hospital- und Hotelaufenthalt - auch für Begleitpersonen - als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit und Unfall ) gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Tritt der Reiseveranstalter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die vom Veranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Turtle Tours - Adventure Travel informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Bezüglich der Gesundheits- und Impfvorschriften weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nur um Richtlinien handelt. Der Reiseteilnehmer muss nach Rücksprache mit seinem Hausarzt und den Empfehlungen der Tropeninstitute in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe entscheiden. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Turtle Tours - Adventure Travel übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. 

8. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Turtle Tours - Adventure Travel nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Turtle Tours  -  Adventure Travel direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Turtle Tours - Adventure Travel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Turtle Tours - Adventure Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Turtle Tours -  Adventure Travel  geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB nach einem Jahr.. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Turtle Tours - Adventure Travel  die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Turtle Tours - Adventure Travel das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.

10. Haftung

Die angebotenen Reisen in Honduras und Guatemala sind Natur - und  Abenteuerreisen, die  eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers voraussetzen. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Restrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko z. B. infolge schlechter Gesundheits- vorsorge und landestypischen Krankheiten sowie ungewohnter Umweltbedingungen, Verkehrs-  und Wetterverhältnissen, Flora und Fauna, besteht. Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine normale, körperliche Verfassung verfügen. Dieses gilt besonders bei den Wanderungen und Fahrten im Einbaum  in den Regenwäldern von Honduras, die nachweislich Expeditionscharakter haben. Gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers werden hier vorausgesetzt. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an diesen Reisen auf eigene Gefahr teilnimmt. 

Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Turtle Tours Adventure Travel bleibt davon unberührt. Soweit Turtle Tours - Adventure Travel die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Turtle Tours - Adventure Travel lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Turtle Tours - Adventure Travel übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) Turtle Tours - Adventure Travel für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers  verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Turtle Tours - Adventure Travel bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. 

Turtle Tours - Adventure Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Bootsfahrten, Museumsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Turtle Tours - Adventure Travel  ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mietmotorräder

Wenn ein Mietmotorrad bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist, gelten die Bestimmungen des Vermieters. Der/die Reiseteilnehmer/in verpflichtet sich das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit er /sie ein Schaden am Motorrad verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Soweit an einem Motorrad ein Schaden auftritt , der während der Tour nicht in einem angemessenem Zeitraum behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintritt. In diesem Fall steht ihm/ihr jedoch die Rückerstattung des anteiligen Reise- bzw. Mietpreises zu.

12. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines
Schutzbriefes und beraten Sie gerne.

13. Insolvenz Versicherung

Ihr gezahlter Reisepreis ist durch eine  Insolvenzschutz-Versicherung bei der R+V abgedeckt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein.
Er garantiert und sichert die von Ihnen gezahlten Leistungen.

14. Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen Turtle Tours - Adventure Travel ist am Sitz des Veranstalters.  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

15. Veranstalter
Turtle Tours - Adventure Travel  

La Ceiba , Atlantida 
Honduras , Zentralamerika 

Tel. 00504 - 414 53 68 
Fax 00504 - 414 53 68  
 

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